Der Gaspreis steigt: Die Dezember-Abschläge zahlt der Bund. Das hat der Bundesrat gebilligt:
Der Bundesrat hat am 14. November in einer Sondersitzung die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt, die der Bundestag am 10. November beschlossen hatte. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Der Bundestag hat der Soforthilfe am 10.11.2022 zugestimmt. Der Bundesrat billigte das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – das an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt wurde – am 14.11.2022 in einer Sondersitzung. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten und die Abschlagzahlung für Dezember ausgesetzt werden. Die Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Fernwärme ist der erste Teil des 65 Milliarden Euro schweren dritten Entlastungspakets, das die Ampel-Spitzen am 3.9.2022 beschlossen haben. Im nächsten Schritt sollen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas folgen und spätestens ab März 2023 greifen. Darauf einigte sich die Bundesregierung am 4.10.2022.